Bankgebühren: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig

Max

Bei Girokonten berechnen Banken zahlreiche Entgelte, die jedoch nicht immer rechtens sind. Sowohl Verbraucherorganisationen als auch Gerichte haben sich mehrfach mit unzulässigen Gebühren auseinandergesetzt. Dieser Artikel zeigt, welche Entgelte erlaubt sind und welche unzulässig sind.

Welche Bankgebühren sind unzulässig?

Nicht alle Gebühren, die Kreditinstitute erheben, entsprechen der Rechtslage. Gerichte haben in der Vergangenheit diverse Klauseln und Entgelte als unzulässig erklärt:

  1. Pauschale Zustimmung zu AGB-Änderungen: Eine Klausel, die die Zustimmung zu geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fingiert, ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass solche Klauseln keine Rechtsgrundlage bieten (Urteil vom 27. April 2021, Az.: XI ZR 26/20).
  2. Unangemessene Entgelte für Basiskonten: Banken dürfen bei Basiskonten keine Gebühren verlangen, die den zusätzlichen Aufwand komplett auf die Kontoinhaber umlegen. Solche Entgeltklauseln sind unwirksam (BGH-Urteil vom 30. Juni 2020, Az.: XI ZR 119/19).
  3. Hohe Kosten für Kontoauszüge: Banken dürfen nur die tatsächlichen Kosten berechnen, die durch die nachträgliche Erstellung von Kontoauszügen entstehen. Eine pauschale Preisgestaltung ohne Differenzierung nach Aufwand ist unzulässig (BGH-Urteil vom 17. Dezember 2013, Az.: XI ZR 66/13).
  4. Gebühren für Kartensperrungen: Wenn die Bank eine Karte sperrt, weil sie gestohlen oder missbräuchlich genutzt wurde, darf dafür keine Gebühr verlangt werden. Die Sperrung gehört zu den gesetzlichen Pflichten der Bank (OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2012, Az.: I-6 U 195/11).
  5. Entgelte bei geduldeter Überziehung: Banken dürfen für eine sogenannte „geduldete Überziehung“ keine zusätzlichen Gebühren berechnen, da die Entscheidung, eine Buchung zuzulassen, im Interesse der Bank liegt.
  6. Hohe Mahnkosten: Mahnkosten müssen sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Pauschalen, die den Druck auf Schuldner erhöhen sollen, sind nicht zulässig. Kosten über 3 Euro pro Mahnung sind meist nicht gerechtfertigt.
  7. Entgelte für Kontoschließungen: Eine Gebühr für die Auflösung eines Girokontos ist unzulässig. Die Beendigung der Geschäftsbeziehung liegt im eigenen Interesse der Bank.
  8. Verwahrentgelte (Negativzinsen): Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Banken für die Verwahrung von Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten keine Entgelte erheben dürfen (LG Berlin, Az.: 16 O 43/21).

Welche Bankgebühren sind zulässig?

Einige Entgelte sind rechtlich erlaubt, sofern sie angemessen und nachvollziehbar sind:

  1. Entgelte bei nicht gedeckten Lastschriften: Wenn eine Lastschrift mangels Deckung abgelehnt wird, kann die Bank dafür Kosten berechnen. Diese müssen jedoch angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.
  2. Kosten für Bareinzahlungen und -auszahlungen: Banken dürfen für Ein- und Auszahlungen am Schalter Gebühren verlangen. Diese Kosten müssen jedoch direkt mit dem Vorgang verbunden sein. Allgemeine Personalkosten dürfen nicht auf die Kund:innen umgelegt werden (BGH-Urteil vom 18. Juni 2019, Az.: XI ZR 768/17).
  3. Kosten für Ersatzkarten: Banken dürfen bei Verlust oder Diebstahl einer Karte ein Entgelt verlangen, jedoch nur in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten.
  4. Gebühren für nicht eingelöste Schecks: Entstehen Kosten bei der Nichteinlösung eines Schecks, dürfen diese an die Kund:innen weitergegeben werden.

Was können Kund:innen tun?

Wenn Ihnen unzulässige Bankgebühren berechnet wurden, haben Sie das Recht, diese zurückzufordern. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und die Preisverzeichnisse Ihrer Bank. Fordern Sie unrechtmäßige Entgelte schriftlich zurück und berufen Sie sich dabei auf die einschlägige Rechtsprechung. Bei Bedarf kann die Unterstützung durch Verbraucherzentralen oder rechtliche Beratung hilfreich sein.

Fazit

Nicht alle von Banken erhobenen Entgelte sind rechtens. Kund:innen sollten ihre Kontoabrechnungen regelmäßig prüfen und unzulässige Gebühren nicht akzeptieren. Rechtlich zulässige Gebühren müssen nachvollziehbar und angemessen sein. Informieren Sie sich und fordern Sie gegebenenfalls zu viel gezahlte Beträge zurück.

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