Flugreisen verlaufen nicht immer reibungslos: Flugverspätungen oder sogar Flugausfälle können Reisenden schnell die Reisepläne durcheinanderbringen. In der Europäischen Union sind die Rechte von Passagieren klar geregelt und bieten Betroffenen Möglichkeiten, Entschädigungen einzufordern. Dieser Artikel zeigt, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben und wie Sie Ihre Ansprüche bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Flugverspätung: Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Entschädigungen für Flugverspätungen orientieren sich an der Ankunftszeit am Zielort. Voraussetzung ist, dass die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt des Abflugs, sondern der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug am Ziel ankommt.
Kriterien für Entschädigungen bei Flugverspätungen:
- Kurzstrecke (bis 1.500 km): 3 Stunden Verspätung = 250 Euro Entschädigung.
- Mittelstrecke (1.500 – 3.500 km): 3 Stunden Verspätung = 400 Euro Entschädigung.
- Langstrecke (ab 3.500 km): 3 Stunden Verspätung = 600 Euro Entschädigung (außerhalb der EU, innerhalb der EU maximal 400 Euro).
Ihre Rechte bei Verspätungen am Flughafen
Bei einer erheblichen Wartezeit am Flughafen stehen Ihnen zusätzliche Betreuungsleistungen zu, die abhängig von der Flugstrecke und der Verspätung variieren. Dazu gehören unter anderem:
- Verpflegung und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
- Zwei kostenlose Telefonate oder elektronische Nachrichten.
- Bei einer Übernachtung: Hotelunterkunft inklusive Transfers zum und vom Hotel.
Falls die Airline keine entsprechenden Leistungen anbietet, dürfen Sie eigenständig handeln und die entstandenen Kosten später von der Fluggesellschaft zurückfordern. Bewahren Sie dafür unbedingt alle Quittungen und Belege auf.
Flugausfall: Welche Rechte stehen Passagieren zu?
Fällt Ihr Flug aus, haben Sie mehrere Optionen:
- Erstattung des Flugpreises: Die Airline muss Ihnen den vollen Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten.
- Alternativbeförderung: Sie können sich für eine alternative Beförderung zum Ziel entscheiden.
Neben diesen Optionen können Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, sofern der Flugausfall nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückfällt.
Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände
Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn der Flugausfall oder die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Dazu zählen unter anderem:
- Unwetter und Naturkatastrophen
- Sperrung des Luftraumes
- Vogelschlag
- Sicherheitsrisiken oder Notlandungen
Technische Defekte, die im normalen Betrieb der Airline auftreten, gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. Hier steht den Passagieren eine Entschädigung zu.
Streik: Was gilt?
Bei Streiks, die das Personal der Fluggesellschaft betreffen (z.B. Piloten oder Kabinenpersonal), können Sie eine Entschädigung fordern. Handelt es sich jedoch um Streiks, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen, gelten sie als außergewöhnliche Umstände. Auch hier erfolgt immer eine Einzelfallprüfung.
Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung
Bei einer Überbuchung muss die Fluggesellschaft in der Regel zuerst nach Freiwilligen suchen, die auf ihren Platz verzichten. Für Betroffene ergeben sich folgende Optionen:
- Alternativbeförderung zum Zielort zu einem passenden Zeitpunkt,
- Erstattung des Flugpreises oder
- Umbuchung zu vergleichbaren Reisebedingungen.
Wenn Sie unfreiwillig nicht befördert werden, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung gemäß den bereits genannten Entschädigungsbeträgen.
Ihre Ansprüche geltend machen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Dokumentieren Sie alles: Lassen Sie sich den Grund für die Verspätung oder den Ausfall von der Airline schriftlich bestätigen.
- Bewahren Sie Belege auf: Alle Ausgaben, die durch die Verspätung oder den Ausfall entstehen, sollten Sie belegen können.
- Kontaktieren Sie die Airline: Wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft, um Ihre Ansprüche einzufordern.
- Frist beachten: Die Airline hat in der Regel zwei Monate Zeit, um auf Ihre Forderung zu reagieren.
Falls die Airline nicht reagiert oder die Zahlung verweigert, können Sie den Anspruch weiterverfolgen, zum Beispiel durch eine Schlichtungsstelle oder anwaltliche Unterstützung.
Besonderheiten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Flughäfen und Fluggesellschaften innerhalb der EU sind verpflichtet, Passagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität kostenlose Hilfeleistungen anzubieten. Dazu gehören:
- Assistenz bei der Abfertigung und Sicherheitskontrolle,
- Hilfe beim Ein- und Aussteigen sowie
- Beförderung von Mobilitätshilfen oder Blindenhunden.
Es empfiehlt sich, diese Leistungen bereits mindestens 48 Stunden vor Abflug anzumelden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Fazit
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung stellt sicher, dass Passagiere bei Flugverspätungen, Flugausfällen und anderen Problemen nicht alleine dastehen. Wer seine Rechte kennt und gut vorbereitet ist, kann bei Problemen schnell und unkompliziert Entschädigungen oder Leistungen einfordern. Dokumentieren Sie Vorfälle sorgfältig, halten Sie Quittungen bereit und scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche durchzusetzen.