Alkohol in Lebensmitteln: Ein Risiko für Kinder?

Max

In vielen Lebensmitteln befindet sich Alkohol, auch wenn man ihn dort nicht vermuten würde. Während geringe Mengen für Erwachsene meist unproblematisch sind, können sie bei Kindern unerwünschte Effekte haben. Besonders problematisch ist, dass sich der Nachwuchs früh an den Geschmack und Geruch von Alkohol gewöhnen könnte.

Wo steckt Alkohol in Lebensmitteln?

Alkohol wird Lebensmitteln aus unterschiedlichen Gründen zugesetzt:

  • Geschmacksverstärker: Alkohol betont oder verfeinert Aromen in Soßen, Backwaren oder Desserts.
  • Konservierungsmittel: Er verlängert die Haltbarkeit und verhindert das Verkleben von Lebensmitteln.
  • Verarbeitungshilfe: Ethanol wird beispielsweise als Lösungsmittel für Aromen oder Fruchtauszüge verwendet.

Kennzeichnungspflicht bei verpackten Produkten

Bei verpackten Lebensmitteln muss Alkohol in der Zutatenliste aufgeführt werden, etwa als „Ethanol“, „Rum“, „Wein“ oder „Amaretto“. Allerdings gilt diese Pflicht nicht immer:

  • Wird Alkohol lediglich als Lösungsmittel für Aromen verwendet, muss er nicht angegeben werden.
  • Bei kleinen Verpackungen unter 10 cm² Fläche, etwa bei Schokofiguren, ist keine Zutatenliste erforderlich.

Tipp: Ein freiwilliger Hinweis der Hersteller auf der Vorderseite der Verpackung kann helfen, ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eltern sollten daher Zutatenlisten stets aufmerksam durchsehen.

Unverpackte Lebensmittel und Portionspackungen

Bei unverpackten Lebensmitteln, wie sie in Bäckereien oder Cafés angeboten werden, sind die Inhaltsstoffe meist nicht auf Anhieb ersichtlich. Auch hier kann Alkohol enthalten sein, etwa in Torten, Pralinen oder Gebäck. Fragen Sie im Zweifel das Verkaufspersonal nach den Zutaten.

Frühzeitige Gewöhnung an Alkoholgeschmack

Ein weiteres Problem liegt in der Geschmacksprägung: Alkohol in Desserts, Fertigkuchen oder Süßigkeiten, die besonders bei Kindern beliebt sind, kann dazu führen, dass sich die Kleinen früh an den Geschmack gewöhnen. Produkte, die nach Alkohol wie Rum, Amaretto oder Weinbrand schmecken, senken möglicherweise die natürliche Hemmschwelle für den späteren Konsum alkoholischer Getränke.

Beispielhafte Produkte, bei denen Alkohol vorkommen kann:

  • Fertigkuchen und Torten
  • Desserts wie Tiramisu und Mousse au Chocolat
  • Süßigkeiten, Pralinen oder Speiseeis

Malzbier und „alkoholfreies Bier“: Keine Getränke für Kinder

„Alkoholfreies Bier“ und Malzbier sind für Kinder ungeeignet, da sie geringe Mengen Alkohol enthalten können:

  • Alkoholfreies Bier: Es darf bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten und trotzdem als „alkoholfrei“ gekennzeichnet werden.
  • Malztrunk: Dieses Getränk, oft als „Malzbier“ bekannt, enthält ebenfalls bis zu 0,5 % Alkohol.
  • Malzbier: Es kann sogar bis zu 1,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.

Obwohl der Alkoholgehalt niedrig ist, wird der Geschmack alkoholhaltiger Getränke vermittelt. Selbst Getränke, die mit „0,0 % Alkohol“ gekennzeichnet sind, sollten vermieden werden, um Kinder nicht an den typischen Geschmack zu gewöhnen.

Familienmahlzeiten: Alkohol besser weglassen

In vielen Rezepten wird Alkohol, etwa Wein oder Rum, zur Verfeinerung verwendet. Dabei hält sich der Mythos, dass Alkohol beim Kochen oder Backen vollständig verdampft. Tatsächlich bleibt jedoch Restalkohol im Gericht, selbst bei hohen Temperaturen.

Tipps für alkoholfreie Alternativen:

  • Herzhafte Gerichte: Apfelsaft oder kräftige Gemüsebrühe als Ersatz für Wein in Soßen.
  • Bratensoßen: Ein Stück Zartbitterschokolade kann für Tiefe und Geschmack sorgen.
  • Süße Speisen: Vanille, Zimt oder Kardamom bringen aromatische Noten, ohne Alkohol zu benötigen.

Fazit: Mehr Klarheit bei alkoholhaltigen Lebensmitteln

Für Eltern ist es wichtig, Lebensmittel genau auf Alkoholzusätze zu prüfen, auch wenn dieser nicht immer sofort erkennbar ist. Besonders bei Kindern sollte auf Produkte verzichtet werden, die Alkohol enthalten oder stark danach schmecken. Auch „alkoholfreie“ Getränke sind keine geeigneten Alternativen für Kinder.

Eine klarere Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel, ob verpackt oder unverpackt, wäre aus Verbrauchersicht wünschenswert. Bis dahin bleibt Eltern nur die Möglichkeit, Zutatenlisten gründlich zu prüfen und bewusst alkoholfreie Alternativen zu wählen.

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