Individuelle Gesundheits-leistungen (IGeL): 10 Tipps für Patient:innen

Max

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind medizinische Zusatzangebote, die Patient:innen selbst bezahlen müssen. Ärzt:innen dürfen IGeL zwar anbieten, müssen dabei aber strenge Regeln einhalten. Dazu gehört, Patient:innen sachlich zu informieren, keine Ängste zu schüren und keine unnötigen Behandlungen aufzudrängen. Hier sind die wichtigsten Tipps, damit Sie als Patient:in gut informiert entscheiden können.

1. Informieren Sie sich vorab gründlich

Sie müssen nicht sofort zustimmen, wenn Ihnen eine IGeL angeboten wird. Fragen Sie gezielt nach Nutzen und Risiken der Leistung und nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung. Holen Sie unabhängige Informationen ein oder ziehen Sie eine zweite ärztliche Meinung in Betracht. Nutzen Sie auch seriöse Quellen, die wissenschaftlich fundierte Informationen zu IGeL bereitstellen.

2. Skepsis bei Werbung in der Arztpraxis

Werbung für IGeL in Arztpraxen oder im Internet kann irreführend sein. Begriffe wie „Plus-Leistung“ oder „erweiterte Vorsorge“ erwecken manchmal den Eindruck, dass Kassenleistungen nicht ausreichend seien. Ärzt:innen dürfen jedoch gesetzliche Kassenleistungen nicht pauschal abwerten oder Patient:innen unter Druck setzen. Wenn Ihnen suggeriert wird, dass Sie ohne die Zusatzleistung ein Gesundheitsrisiko eingehen, sollten Sie kritisch nachfragen.

3. Aufklärung ist Pflicht

Nur Ärzt:innen dürfen Sie über IGeL informieren und aufklären – nicht das Praxispersonal. Sie müssen Ihnen sowohl die Vorteile als auch mögliche Risiken der Leistung erklären. Fragen Sie konkret nach:

  • Welcher Nutzen ist zu erwarten?
  • Welche Risiken bestehen?
  • Warum wird diese Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen?

Am Ende entscheiden allein Sie, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

4. Nehmen Sie sich Bedenkzeit

Lassen Sie sich Zeit mit Ihrer Entscheidung. IGeL sind in der Regel nicht akut oder dringend notwendig. Sie haben das Recht auf Bedenkzeit, um sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob sie die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt. Manche Kassen bieten ähnliche Leistungen als freiwillige Zusatzleistungen an.

5. Keine Unterschrift bei Ablehnung

Sollten Sie eine IGeL ablehnen, fordern einige Arztpraxen Sie auf, dies schriftlich zu bestätigen. Dies ist nicht erforderlich. Ein sogenannter „Haftungsausschluss“ bei der Ablehnung einer Zusatzleistung ist rechtlich nicht nötig und Sie sind nicht verpflichtet, etwas zu unterschreiben.

6. Ein Kostenvoranschlag ist Ihr Recht

Fordern Sie vor der Behandlung einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Ärzt:innen sind verpflichtet, Sie über die zu erwartenden Kosten zu informieren. So wissen Sie im Voraus, welche finanzielle Belastung auf Sie zukommt. Beachten Sie jedoch, dass die endgültige Rechnung abweichen kann, falls der Aufwand höher als erwartet ist.

7. Schriftlicher Behandlungsvertrag ist Pflicht

Bevor eine IGeL durchgeführt wird, muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Dieser bestätigt, dass Sie die Leistung auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen und die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Fehlt ein solcher Vertrag, sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet.

8. Verlangen Sie eine korrekte Rechnung

Nach Abschluss der Behandlung müssen Ärzt:innen Ihnen eine Rechnung ausstellen, die der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht. Diese Rechnung muss alle Leistungen im Detail aufführen. Pauschalhonorare oder Erfolgshonorare sind unzulässig. Falls Sie bar bezahlen, sollten Sie unbedingt eine Quittung verlangen. Die Kosten können in der Steuererklärung unter „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.

9. Privatversicherte sollten vorher nachfragen

Privatversicherte sollten vorab bei ihrer Versicherung klären, ob die IGeL erstattet wird. Nicht alle Zusatzleistungen werden von privaten Krankenversicherungen übernommen, sodass Sie gegebenenfalls die Kosten selbst tragen müssen. Auch Privatpatient:innen sollten auf einen schriftlichen Behandlungsvertrag bestehen.

10. Melden Sie unseriöses Verhalten

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie nicht ausreichend aufgeklärt oder unter Druck gesetzt wurden, können Sie dies melden. Wenden Sie sich in solchen Fällen an:

  • Ihre Krankenkasse
  • Eine Patientenberatungsstelle
  • Die Verbraucherzentrale

Beschwerden zu unangemessener Werbung, Kostenstreitigkeiten oder mangelnder Aufklärung können helfen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungen anzustoßen.

Fazit: Informiert entscheiden

IGeL sind immer freiwillige Zusatzangebote, die nicht zwingend notwendig sind. Sie haben das Recht auf umfassende Aufklärung, Bedenkzeit und Transparenz bei den Kosten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Entscheidung in Ruhe zu treffen. Bei Zweifeln lohnt sich eine Nachfrage bei der Krankenkasse oder eine unabhängige Beratung. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheit und Ihre Finanzen.

Schreibe einen Kommentar