Stand: Dezember 17, 2024
Immer wieder berichten Verbraucher darüber, dass sie überraschende Rechnungen für Zeitschriften-Abonnements erhalten, obwohl ihnen ursprünglich lediglich ein kostenloses Probe-Abo oder andere Vergünstigungen versprochen wurden. Die Rechnungen stammen oft von der Pressevertriebszentrale (PVZ), die in diesen Fällen im Auftrag von Zeitschriftenverlagen handelt. Viele Betroffene vermuten, dass ihnen ein kostenpflichtiges Abo untergeschoben wurde – eine sogenannte Abofalle.
Wie funktioniert die Masche?
Betroffene schildern verschiedene Szenarien, bei denen sie unbemerkt in ein kostenpflichtiges Abo geraten. Die Methoden wirken unterschiedlich, laufen aber häufig nach demselben Muster ab:
- Telefonische Angebote:
Verbraucher erhalten einen Anruf, in dem ihnen sechs kostenlose Zeitschriftenausgaben angeboten werden. Es wird behauptet, dass keine Kündigung erforderlich sei. Nach Ablauf des Probezeitraums folgt jedoch eine Rechnung. - Pop-up-Gewinnspiele im Internet:
Beim Surfen erscheint ein Gewinnspiel-Pop-up, das zur Eingabe persönlicher Daten auffordert. Der versprochene Gewinn bleibt aus, stattdessen folgt ein langfristiges kostenpflichtiges Abo. - Umfragen mit vermeintlichen Geschenken:
Verbraucher nehmen telefonisch an Umfragen teil und erhalten als „Dankeschön“ Zeitschriften. Der Gratisausgabe folgt jedoch ein Abo mit versteckten Kosten. - Internet-Bestellungen:
Bei einem Online-Kauf wird eine kostenlose Zeitschrift als Zusatzangebot beworben. Die „Gratis-Ausgabe“ entpuppt sich als ein Vertrag für ein kostenpflichtiges Abo. - Produkttests:
Verbraucher melden sich als Testpersonen an und hinterlegen persönliche Daten. Statt Testprodukten folgt ein mehrmonatiges Abo für Zeitschriften. - Social-Media-Angebote:
Über Links in sozialen Netzwerken wird eine kostenlose Probe für ein Kosmetikprodukt oder Ähnliches angeboten. Betroffene erhalten stattdessen Zeitschriften mit einer Zahlungsaufforderung.
Die Rolle der PVZ
Die Pressevertriebszentrale (PVZ) agiert als Dienstleister und zieht die Zahlungen im Auftrag von Verlagen ein. Dies führt häufig zu Frust, da die PVZ die Zahlungsaufforderungen energisch verfolgt – selbst wenn Verbraucher den Vertragsschluss bestreiten. Oft berichten Betroffene, dass sie zuvor keine Bestätigung für ein kostenpflichtiges Abo erhalten haben und erst durch die Rechnung von dem angeblichen Vertrag erfahren.
Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
Falls Sie eine Rechnung erhalten haben, die auf ein unerwünschtes Zeitschriften-Abo zurückzuführen ist, sollten Sie schnell und entschieden handeln:
- Vertragsschluss bestreiten:
- Reagieren Sie sofort schriftlich und bestreiten Sie, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
- Verwenden Sie ein vorgefertigtes Schreiben, wie z. B. Musterbriefe gegen unberechtigte Forderungen, um Ihre Position klarzustellen.
- Widerruf oder Kündigung einreichen:
- Widerrufen Sie vorsorglich den Vertrag und kündigen Sie diesen gleichzeitig. Auch hierfür gibt es Musterbriefe, die Sie nutzen können.
- Beweise sichern:
- Speichern Sie alle relevanten Unterlagen wie Rechnungen, E-Mails oder Verträge. Halten Sie fest, wie Sie in die Situation geraten sind (z. B. Anruf, Gewinnspiel, Umfrage).
- Bei ungewollten Anrufen:
- Fragen Sie gezielt nach:
- Wer ruft an?
- Für welches Unternehmen wird der Anruf getätigt?
- Was ist der genaue Zweck des Anrufs?
- Fordern Sie die sofortige Löschung Ihrer Daten und untersagen Sie weitere Kontaktaufnahmen.
- Fragen Sie gezielt nach:
- Drittanbietersperre prüfen:
- Wenn Sie online oder per Telefon vermehrt ungewollte Angebote erhalten, kann eine Drittanbietersperre sinnvoll sein. Damit verhindern Sie, dass Zahlungen unbemerkt über Ihre Handyrechnung abgerechnet werden.
- Verbraucherschutz einschalten:
- Wenn die PVZ oder der Verlag Ihre Forderung nicht zurückzieht, sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese bietet Beratung und kann Ihnen bei weiteren Schritten helfen.
Wie vermeiden Sie Abofallen?
Um nicht in eine ähnliche Falle zu geraten, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Misstrauen bei „Geschenken“: Angebote, die „kostenlos“ oder „unverbindlich“ klingen, sollten Sie immer hinterfragen.
- Keine mündlichen Zusagen akzeptieren: Lassen Sie sich jedes Angebot schriftlich bestätigen und lesen Sie das Kleingedruckte genau.
- Daten sparsam angeben: Geben Sie persönliche Informationen wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nur dann weiter, wenn Sie dem Anbieter vertrauen.
- Werbeanrufe sofort abwehren: Bei unerwünschten Anrufen verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten und lassen sich nicht zu Zusagen drängen.
Fazit: Schnelle Reaktion schützt vor unnötigen Kosten
Ungewollte Zeitschriften-Abos durch dubiose Angebote oder versteckte Bedingungen sind ärgerlich, aber vermeidbar. Wenn Sie betroffen sind, handeln Sie sofort: Bestreiten Sie den Vertragsschluss, widerrufen Sie das Abo und suchen Sie notfalls Unterstützung bei Verbraucherschützern. Durch Wachsamkeit und konsequentes Handeln können Sie sich vor unerwünschten Kosten schützen und unseriösen Methoden einen Riegel vorschieben.