Masern-Impfpflicht: Wichtige Informationen im Überblick

Sophie

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten weltweit und können besonders bei Kindern, Erwachsenen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem schwere Komplikationen verursachen. Die Masern-Impfpflicht soll helfen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Bevölkerung besser zu schützen.

Warum sind Masern gefährlich?

Masern sind hoch ansteckend: Bereits ein kurzer Aufenthalt in einem Raum, in dem sich eine infizierte Person aufgehalten hat, reicht aus, um sich zu infizieren. Das Virus bleibt in der Luft mehrere Stunden aktiv. Besonders gefährdet sind:

  • Kinder unter 5 Jahren,
  • Erwachsene über 20 Jahre,
  • Menschen mit geschwächtem Immunsystem,
  • Schwangere Frauen.

Masern können schwere Folgen haben, wie Lungenentzündungen, Gehirnentzündungen und in seltenen Fällen sogar tödlich verlaufen. Ein hoher Impfschutz – die sogenannte Herdenimmunität – ist nötig, um auch jene zu schützen, die nicht geimpft werden können, etwa Säuglinge oder Menschen mit medizinischen Einschränkungen.

Wer muss gegen Masern geimpft sein?

Kinder und Schüler:innen

  • Kinder ab einem Jahr, die in Kitas, Kindertagespflege oder Horten betreut werden, müssen geimpft oder immun sein.
  • Schulkinder müssen ebenfalls einen Impfschutz nachweisen.
  • Kinder unter einem Jahr benötigen noch keinen Nachweis.

Ausnahmen:
Ein ärztlicher Nachweis über eine durchlebte Masern-Erkrankung oder eine medizinische Kontraindikation (z. B. aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung möglich) befreit von der Impfpflicht.

Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen

Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, müssen ebenfalls geimpft sein oder eine Immunität nachweisen. Dazu zählen:

  • Kindertagesstätten, Horte und Schulen,
  • Kinderheime oder Gemeinschaftsunterkünfte,
  • Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime.

Auch hier gilt: Ein ärztlicher Nachweis über Immunität oder eine Kontraindikation ist ausreichend.

Was müssen Eltern vorlegen?

  • Kinder ab einem Jahr: Nachweis der ersten Impfung oder Immunität.
  • Kinder ab zwei Jahren: Zwei Masern-Impfungen oder ärztlicher Nachweis einer Immunität.
  • Die Immunität kann durch einen Bluttest (Titerbestimmung) festgestellt werden.

Was passiert, wenn kein Nachweis erbracht wird?

  • Kitas und Tagespflege: Ungeimpfte Kinder dürfen nicht aufgenommen werden.
  • Schulen: Ein Ausschluss vom Unterricht ist nicht möglich, jedoch drohen den Eltern Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.
  • Meldung ans Gesundheitsamt: Wenn der Nachweis fehlt oder Zweifel an der Echtheit bestehen, informiert die Einrichtung das Gesundheitsamt. Dieses kann weitere Maßnahmen wie Bußgelder oder Betretungsverbote anordnen.

Was gilt für Beschäftigte?

  • Wer keinen Impfnachweis vorlegt, muss mit einem Tätigkeitsverbot rechnen. Das Gesundheitsamt entscheidet in solchen Fällen über den weiteren Verlauf.
  • Arbeitgeber können bei fehlendem Impfschutz arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen, darunter Abmahnungen oder im wiederholten Fall sogar Kündigungen.

Masern-Impfpflicht ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat die Masern-Impfpflicht für Kinder bestätigt. Zwar stellt die Impfpflicht einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar, doch dieser Eingriff sei gerechtfertigt. Die Entscheidung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor der Verbreitung einer gefährlichen Krankheit.

Wichtig: Auch die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen (z. B. gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) ist rechtlich zulässig.

Fazit: Schutz durch Impfpflicht

Die Masern-Impfpflicht sorgt dafür, dass Kinder und Beschäftigte in besonders gefährdeten Bereichen besser vor Masern geschützt sind. Gleichzeitig hilft sie dabei, die Verbreitung des Virus einzudämmen und Menschen zu schützen, die nicht geimpft werden können. Eltern und Beschäftigte sollten rechtzeitig die erforderlichen Nachweise erbringen, um Bußgelder oder Verbote zu vermeiden. Die Impfung bietet nach Angaben von Expert:innen einen zuverlässigen und lebenslangen Schutz gegen die Krankheit.

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