Das Reisen mit dem Fernbus bietet eine entspannte und kostengünstige Möglichkeit, von A nach B zu gelangen. Doch was passiert, wenn der Bus verspätet ist, eine Fahrt annulliert wird oder andere Probleme auftreten? Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Rechte als Fahrgast.
Allgemeine Voraussetzungen
Ihre Rechte im Fernbusverkehr hängen von bestimmten Kriterien ab:
- Streckenlänge: Die Fahrt muss mindestens 250 Kilometer betragen.
- Abfahrtsverspätung: Entscheidend ist die Verzögerung beim Start, nicht bei der Ankunft.
- Buchung: Rechte greifen in der Regel nur bei zusammenhängenden Buchungen, nicht bei individuell organisierten Teilstrecken.
Für Fahrten unter 250 Kilometern gelten nationale Regelungen.
Rechte bei Verspätungen
Verzögerung ab 90 Minuten
Kommt es zu einer Abfahrtsverspätung von mindestens 90 Minuten, sind Fernbusunternehmen verpflichtet, Ihnen Snacks und Getränke anzubieten. Da dies oft nicht geschieht, empfiehlt es sich, entsprechende Quittungen von eigenen Einkäufen beim Unternehmen einzureichen.
Verzögerung ab 120 Minuten
Ist Ihre Abfahrt um mindestens zwei Stunden verspätet, haben Sie folgende Optionen:
- Erstattung des Fahrpreises: Auf Wunsch erhalten Sie den gezahlten Betrag zurück, inklusive einer Rückführung zum Ausgangsort, falls erforderlich.
- Alternative Beförderung: Sie können Ihre Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fortsetzen. Entstehende Mehrkosten sind vom Busunternehmen zu erstatten, wenn keine passende Alternative bereitgestellt wird.
Wichtig: Das Verkehrsmittel muss vergleichbar sein – ein Bus oder Zug ist zulässig, Taxis meist nicht.
Zusätzliche Entschädigung
Wurden Sie nicht über Ihre Rechte informiert, können Sie eine Entschädigung von bis zu 50 Prozent des Ticketpreises verlangen.
Rechte bei Ausfällen
Fällt Ihre Busfahrt aus, gelten ähnliche Regelungen wie bei Verspätungen. Ihnen stehen kostenlose Snacks und Getränke zu. Alternativ haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Fahrpreises.
Verpasste Anschlüsse
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls Ihren Anschluss verpassen, hängen Ihre Rechte von der Art der Buchung ab:
- Einheitliche Buchung: Sie haben Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder Kostenübernahme für die Weiterfahrt.
- Einzeln gebuchte Strecken: Hier müssen Sie eventuell gerichtliche Schritte einleiten, um Schadenersatz zu erhalten.
Sonderfälle
Nachtfahrten
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls über Nacht stranden, muss das Busunternehmen eine Unterkunft organisieren. Die Kosten für maximal zwei Übernachtungen (bis zu 80 Euro pro Nacht) werden übernommen, es sei denn, höhere Gewalt wie Unwetter oder Naturkatastrophen ist der Grund.
Pannen
Kommt es während der Fahrt zu einer Panne oder einem Unfall, haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Dies umfasst die Weiterreise ab dem Unfallort oder die Rückführung zum Ausgangspunkt. Zudem können Sie Verpflegung und gegebenenfalls Übernachtungskosten geltend machen.
Streiks
Ihre Rechte gelten auch bei Streiks des Busunternehmens. Wurde die Reise im Rahmen eines Pauschalangebots gebucht, greifen zusätzliche Ansprüche aus dem EU-Pauschalreiserecht.
Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität
Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität dürfen nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden. Benötigen Sie Hilfe beim Ein- oder Aussteigen, sollten Sie diese mindestens 36 Stunden vor der Abfahrt anmelden.
Gepäckverlust oder Beschädigung
Geht Ihr Gepäck während der Fahrt verloren oder wird es beschädigt, haftet das Busunternehmen. Eine Ausnahme bilden Unfälle, bei denen nationale Mindestentschädigungsgrenzen gelten. Handgepack ist von dieser Haftung ausgeschlossen – Fahrgäste tragen hier die eigene Verantwortung.
Tipps:
- Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck sichtbar.
- Bewahren Sie Quittungen für wertvolle Gegenstände auf.
- Dokumentieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks vor der Reise.
Beschwerde einreichen
Falls Probleme auftreten, sollten Sie zeitnah eine schriftliche Beschwerde beim Busunternehmen einreichen. Diese muss innerhalb von drei Monaten nach der Fahrt erfolgen. Bleibt eine Antwort aus, können Sie sich an Verbraucherschutzorganisationen oder Schlichtungsstellen wenden.
Durch eine gute Vorbereitung und das Kennen Ihrer Rechte können Sie auch im Fall von Unannehmlichkeiten Ihre Reise möglichst stressfrei gestalten.






